HYGIENEKONZEPT COVID-19


Bei der Terminvereinbarung wird die KundIn nach ihrem aktuellen Gesundheitsstatus und dem der letzten 14 Tage vor dem Termin in Verbindung mit SARS-CoV-2 gefragt. Sollte die KundIn Symptome nennen, die den Verdacht einer Infektion begründen, ist von einer Terminvereinbarung abzusehen. Gleiches gilt, wenn sich die KundIn bereits in Quarantäne befindet.

Sollten sich bei der KundIn zwischen der Terminvereinbarung und dem Termin obige Gegebenheiten dementsprechend ändern, sodass ein Verdacht auf COVID-19 begründet ist, wird die KundIn gebeten, der Therapeutin dieses mitzuteilen, und der Termin wird verschoben/abgesagt.

Kundenkontaktdaten sowie Zeitpunkt des Betretens/Verlassens sind zu dokumentieren, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann. Die Erhebung dieser Daten ist nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zulässig. Es bestehen Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO.

Ferner wird die KundIn gebeten, der Therapeutin auch nach der Behandlung bekannt zu geben, wenn bei ihr/ihm Symptome auftreten, die auf COVID-19 hinweisen. Diese Abfrage beinhaltet auch den Gesundheitsstatus aller Personen aus dem Umfeld der KundIn.